Steuergerechtigkeit
Steuernachteile für Alleinerziehende
4 minuten
20 October 2017
Titelbild: Reina Becker
Reina Becker setzt sich mit der Initiative „Fair für Kinder“ für eine gerechte Besteuerung von Alleinerziehenden ein
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20 October 2017
Familie, das bedeutete bis vor nicht allzu langer Zeit in aller Regel Mutter und Vater, miteinander verheiratet, mit zwei oder mehr Kindern. Inzwischen sieht das jedoch deutlich anders aus: Nach Angaben des statistischen Bundesamts wachsen heute rund 20 Prozent aller Kinder in Deutschland in einer Ein-Eltern-Familie auf. Für Kinder in dieser Situation steigt leider auch statistisch das Risiko, in Armut aufzuwachsen, wie eine Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt. Denn oft müssen Alleinerziehende die doppelte Belastung von finanzieller Fürsorge für die Kinder und Erziehung ganz alleine tragen.
Als wäre diese Belastung nicht schon schwer genug, hilft zusätzlich ein steuerliches Konstrukt dabei, Alleinerziehende und somit auch deren Kinder zu benachteiligen: das so genannte Ehegatten-Splitting. Dieses Verfahren bewirkt, dass das zu versteuernde Einkommen zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten verteilt wird. „Das grundlegende Problem dabei ist, dass Alleinerziehende vom Splittingprivileg ausgeschlossen sind. Die Ehe wird günstiger besteuert als die Familie“, sagt Reina Becker, eine Steuerberaterin, die sich in der Initiative „Fair für Kinder“ für eine gerechte Behandlung von Alleinerziehenden in Deutschland engagiert.
Ehegatten-Splitting benachteiligt Alleinerziehende
Auf der Webseite rechnet die Initiative vor: Ein kinderloses Ehepaar, bei dem der eine Ehepartner 45.000 Euro verdient und der andere nichts, muss gemeinsam 7.700 Euro zahlen. Von einer alleinerziehenden Person mit zwei Kindern fordert das Finanzamt 12.400 Euro, also 4.700 Euro mehr. Das Splitting ist für diejenigen ein Vorteil, in deren Ehe es einen Alleinverdiener gibt. Und weil die Steuerlast in Deutschland proportional zum Einkommen steigt, Spitzenverdiener also einen höheren Anteil ihres Einkommens abgeben müssen, lohnt sich das Splitting vor allem für wohlhabende Paare mit sehr unterschiedlichen Einkommen. Im Extremfall geht es um einen Steuervorteil von bis zu 16.000 Euro im Jahr. „Verheiratete und auch unverheiratete Eltern, bei denen beide verdienen wollen oder müssen, und alleinerziehende Eltern werden hier benachteiligt“, sagt Becker.
Sie spricht aus persönlicher Erfahrung. Beckers Mann verstarb 2006, sie blieb zurück in Trauer und mit der Aufgabe, ihre beiden Kinder, damals acht und dreizehn Jahre alt, künftig alleine zu versorgen. Als wäre der Verlust ihres Mannes nicht genug, musste sie feststellen, dass sie künftig auch vom Gesetz für ihre Situation bestraft würde. Denn nun wurde sie nicht mehr als Ehepaar, sondern als Alleinstehende veranlagt. „Obwohl ich als Steuerberaterin vom Fach bin, war ich dann doch erstaunt schwarz auf weiß zu sehen, wieviel mehr ich als Witwe mit zwei Kindern bezahlen muss im Vergleich zu einem kinderlosen Ehepaar“, sagt Becker.
Sie stellt eine markante Rechnung auf: „Bis meine Kinder mit dem Studium fertig sind, werde ich 125.000 Euro mehr bezahlt haben als ein kinderloses Alleinverdiener-Ehepaar.“ Auch wenn man das Kindergeld dagegen rechnet, seien es immer noch knapp 70.000 Euro, die sie mehr bezahle. Nun verdient Becker vergleichsweise gut. Personen mit geringerem Einkommen schmerzt diese finanzielle Ungerechtigkeit umso mehr, weil das Geld fehlt, sei es für die private Altersvorsorge oder um Kindern Bildungs- und Freizeitangebote zu ermöglichen.
Ungerechtes Steuerrecht anpassen
Die Initiative „Fair für Kinder“ plädiert deswegen dafür, dass Steuerrecht anzupassen. „Ich möchte einfach höchstens genauso besteuert werden wie ein Ehepaar. Und das bedeutet, dass bei der Veranlagung durch die Anzahl der Personen geteilt werden sollte, die einer Unterhaltsgemeinschaft gehören. Sprich: meine Kinder müssen mitgezählt werden“, erklärt Becker. „Ich habe kein Problem damit, mehr Steuern zu zahlen als jemand, der schlechter verdient als ich, aber nicht als jemand, der genauso gut verdient und keine Kinder hat“, betont sie.
Für die Schilderung ihrer Familiensituation erhalte sie stets viel Mitgefühl. „Vom Gerechtigkeitsempfinden spüren die meisten, dass da was im Argen liegt und der Anspruch, nur so viel Steuern wie ein kinderloses Ehepaar zu zahlen, eigentlich nur ein bescheidener Mindestanspruch ist. Eigentlich müsste ich als allein Verantwortliche für drei Personen sogar weniger Steuern bezahlen“, sagt Becker. Gleichwohl ändert sich an der Sachlage seit Jahrzehnten nichts.
Die Gründe dafür seien vielfältig, meint Becker. Steuerrecht ist komplex und der Familienbegriff heiß diskutiert. Vor allem konservative Kreise wollen das traditionelle Modell „Vater-Mutter-Kind“ mit einem Alleinverdiener schützen. Tatsächlich gilt als eine der Begründungen für das Ehegattensplitting, dass es ermögliche, dass ein Erwachsener zuhause bleibt, um sich um Haushalt und Kinder zu kümmern. Eine Argumentation, die allerdings schlecht gealtert sei, meint Becker: „Früher war es ja vielleicht noch möglich mit einem normalen Gehalt eine Familie zu ernähren – heute eher nicht mehr.“
Dazu komme, dass diese Form der Besteuerung vor allem Ehefrauen davon abhalte, arbeiten zu gehen. Eine Entscheidung mit oft problematischen Konsequenzen: Die Erwerbsbiographie ist unterbrochen, die späteren Aufstiegsmöglichkeiten reduziert, die angesammelten Rentenpunkte weniger und das Risiko von Altersarmut steigt.
Das Bundesverfassungsgericht soll entscheiden
Becker hält das Konstrukt auch juristisch betrachtet für ein Unding, denn in Deutschland den gilt eigentlich der Grundsatz der Individualbesteuerung. „Das Ehegattensplitting macht hierbei eine Ausnahme indem es fiktiv unterstellt Ehegatten würden immer hälftig teilen. Das widerspricht absolut meiner Lebenserfahrung. Wenn die Einkommensunterschiede hoch sind, wird ganz oft Gütertrennung vereinbart, das schließt Teilen per Definition aus. Eine Fiktion, die genau das Gegenteil von dem unterstellt, was vereinbart ist, führt also zu dieser doch recht hohen Steuerentlastung“, sagt Becker.
Weil sich politisch keine Unterstützung findet, die Rechte von Alleinerziehenden zu stärken, hat sich Reina Becker entschlossen, den Rechtsweg zu beschreiten. Im Frühjahr 2017 legte sie Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. „Mein juristischer Ansatz ist dabei nicht jemandem etwas wegzunehmen, sondern nur zu erreichen, dass ich nicht höher besteuert werde“, sagt Becker.
Das letzte Mal wurde ein ähnlicher Versuch das Thema Splitting nach Karlsruhe zu tragen im Jahr 1982 abgelehnt – mit der Begründung, dass der Vorteil überwiegend bei Familien ankommt. Seither hat sich jedoch gesellschaftlich viel verändert. Zum einen kamen die eingetragenen Lebenspartnerschaften hinzu, die ebenfalls lange vom Splitting ausgeschlossen waren. Auch die Wiedervereinigung hat die gesellschaftliche Realität verändert. Vom Splittingvorteil profitieren laut Statistischem Bundesamt zu 90 Prozent Menschen in den alten Bundesländern. „Das ist also auch eine regionale Diskriminierung, weil es in Ostdeutschland viel selbstverständlicher ist, dass beide Elternteile arbeiten und Kinder betreut werden, beziehungsweise, dass beide Elternteile arbeiten müssen, weil man von einem Gehalt schlecht leben kann“, sagt Becker.
Einspruch auf Steuerbescheid einlegen
Nun muss sich zeigen, ob die Verfassungsrichter die Beschwerde annehmen. Als hilfreich könnte sich dabei erweisen, dass im Oktober die „Ehe für alle“ in Kraft getreten ist. Mit der Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehe zeigt sich einmal mehr, dass Familie inzwischen in vielen verschiedenen Formen existiert.
Bis die Karlsruher Richter eine Entscheidung entschieden haben, rät die Steuerberaterin Alleinerziehenden mit Hinweis auf die anhängige Verfassungsbeschwerde Einspruch auf ihren Steuerbescheid einzulegen. Falls das Ehegatten-Splitting angepasst wird, könnten mehrjährige Steuererstattungen fällig werden.